Kosten der Treppenhausreinigung: Wer zahlt und wie hoch sind die tatsächlichen Ausgaben?

Die Frage nach den Kosten der Treppenhausreinigung stellt sich sowohl für Vermieter als auch für Mieter. Grundsätzlich gilt: Der Vermieter kann die Kosten gemäß § 2 Nr. 9 der Betriebskosten-Verordnung (BetrKV) als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag festgelegt ist. Damit fallen für den Vermieter keine zusätzlichen Kosten an, denn die Mieter tragen die Ausgaben für die regelmäßige Reinigung.

 

Kosten variieren je nach Reinigungsintervallen und Anforderungen

 

Die tatsächlichen Kosten für die Treppenhausreinigung können leistungsabhängig stark variieren. Faktoren wie Reinigungsintervalle, Größe des Gebäudes und spezielle Anforderungen bestimmen die Höhe der Kosten. In der Praxis liegen die monatlichen Kosten in der Regel zwischen 5 und 25 Euro pro Partei. Diese Preisspanne deckt eine Standardreinigung ab, bei der Bereiche wie Treppen, Handläufe, Geländer, Fenster und Türen sowie das Entfernen von Spinnweben regelmäßig gesäubert werden.

 

Vorteile für gewerbliche Mieter: Einsparung der Mehrwertsteuer

 

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft gewerbliche Vermieter: Diese können die Kosten der Treppenhausreinigung netto umlegen. Das bedeutet, dass der Mieter die Kosten ohne die 19 % Mehrwertsteuer übernimmt. Für gewerbliche Mieter ist das ein entscheidender Vorteil, da sie durch den Abzug der Mehrwertsteuer in der Regel weniger zahlen als private Mieter. Die Netto-Umlegung der Kosten ist besonders attraktiv, da dadurch für die Mieter, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, zusätzliche Ersparnisse entstehen.

 

Steuerliche Vorteile für Mieter: Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

 

Für private Mieter gibt es zudem die Möglichkeit, die Kosten der Treppenhausreinigung als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung geltend zu machen. Hier können 20 % der Kosten für Dienstleistungen rund um das Wohngebäude steuerlich abgesetzt werden. Das bedeutet, dass ein Teil der Kosten für die Reinigung über die Steuer zurückgeholt werden kann, was die finanzielle Belastung nochmals reduziert.

 

Pflegegeldempfänger: Entlastung durch die Pflegekasse

 

Pflegegeldempfänger haben ebenfalls die Möglichkeit, die Kosten für die Treppenhausreinigung bei der Pflegekasse geltend zu machen. Besonders dann, wenn gesundheitliche Einschränkungen oder körperliche Beeinträchtigungen es unmöglich machen, selbst Reinigungsaufgaben zu übernehmen, kann die Pflegekasse einen Teil der Kosten tragen. Dies bietet nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch die Sicherheit, dass die Reinigung zuverlässig erledigt wird.

 

Fazit: Flexibel und gerecht verteilt

 

Die Kosten für eine professionelle Treppenhausreinigung sind abhängig von den Anforderungen und Reinigungsintervallen. In der Regel betragen sie 5 bis 25 Euro pro Partei im Monat, was eine überschaubare Investition für den Werterhalt der Immobilie und ein sauberes Wohnumfeld darstellt. Gewerbliche Mieter profitieren von der Einsparung der Mehrwertsteuer, während private Mieter steuerliche Vorteile nutzen können. Pflegegeldempfänger haben zudem die Möglichkeit, Unterstützung durch die Pflegekasse zu erhalten – ein zusätzlicher Pluspunkt für alle Beteiligten.

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